CUII-Netzsperren zukünftig nur nur mit Gerichtsbeschluss
Die Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) hat ihre Arbeitsweise grundlegend geändert. Bisher konnten große Medienunternehmen, Verbände und Internetprovider im Zusammenschluss Domains sperren lassen, wenn sie Urheberrechtsverstöße vermuteten, komplett ohne richterlichen Beschluss – doch dieses Verfahren ist nun Geschichte.
Auslöser waren Fehlentscheidungen und Kritik, da unter anderem interne Listen belegten, dass Seiten blockiert wurden, die längst offline waren und dass Sperren länger andauerten als vorgesehen. Teilweise erhielten Nutzer sogar irreführende Hinweise, bestimmte Webseiten existierten nicht.
Die Bundesnetzagentur schob dem Vorgehen einen Riegel vor. Künftig dürfen nur noch Gerichte über Netzsperren entscheiden, auf der Webseite der CUII erscheinen seit Juli deshalb ausschließlich Sperren mit gerichtlichem Aktenzeichen. Damit verliert die CUII ihre ursprüngliche Kernfunktion, statt selbst Sperren zu empfehlen, versteht sie sich nun als ausführende Stelle, die Urteile umsetzt und deren technische Umsetzung koordiniert.
Aktuell sind laut cuiiliste.de 313 Domains blockiert die beim Aufruf über deutsche Provider DNS-Server somit ins Leere laufen. Nutzer, die alternative DNS-Server einsetzen, können die Seiten hingegen weiterhin wie üblich erreichen.