Bundesnetzagentur: 10 Mbit/s als Grundversorgung ausreichend

Jeder Anwohner in Deutschland hat das Recht auf schnelles Internet, daher hat die Bundesnetzagentur nun die Definition einer Grundversorgung veröffentlicht. Demnach seien 10 Mbit/s im Download sowie 1,3 Mbit/s im Upload mit einer Latenz von 150 Millisekunden als Mindestanforderung ausreichend. Für effektives Home-Office mit Videokonferenzen scheint diese Bandbreite allerdings wohl nicht besonders gut auszureichen.

Aktuell handelt es sich um die genannten Mindestwerte um die Einschätzung der Bundesnetzagentur, bis zum 31.01.2022 können Internetzugangsprovider dazu Stellung nehmen. Falls es zu keinen wesentlichen Einsprüchen kommt, wird über die neue Mindestbandbreite ab dem 01.06.2022 im Bundesrat abgestimmt.

Übrigens: Auch bisher hatte man einen Anspruch auf einen „funktionalen Internetanschluss“ dort war die Grenze allerdings bei Sagenhaften 56 Kbit/s definiert. Dies dürfte heutzutage selbst für die einfachsten Internetseiten nicht mehr ausreichend sein.



(Bild: Bundesnetzagentur)
Datum:
27.12.2021, 00:10 Uhr
Autor:
Stefan Kröll
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