BGH-Urteil: Cheat-Tools verstoßen nicht gegen Urheberrecht
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Cheat-Tools für Sonys PSP-Spiele keine Urheberrechtsverletzung darstellen und bestätigte damit ein vorheriges Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg sowie der Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Der zentrale Punkt: Die Tools verändern nicht den Quell- oder Objektcode der Spiele, sondern lediglich Daten im Arbeitsspeicher und damit den Ablauf, nicht aber das Programm selbst.
Im konkreten Fall ging es um die Tools „Action Replay PSP“ und „Tilt FX“, die per Zusatzmodul auf der PSP laufen und Funktionen wie unendlichen Turbo oder das Freischalten aller Fahrer in Spielen wie Motorstorm Arctic Edge ermöglichen. Sony hatte die Entwickler der Tools bereits 2012 verklagt und argumentiert, dass der Spielspaß und die Fairness durch solche Modifikationen leiden, die Klage ging dann über mehrere Instanzen bis hin zum BGH.
Dieser stellte nun jedoch klar: Da keine Umarbeitung im Sinne des Urheberrechts erfolgt, liegt keine Rechtsverletzung vor. Cheat-Tools dürfen also verkauft und verwendet werden, zumindest solange sie keine Programmteile verändern. Das Urteil dürfte vermutlich Signalwirkung für ähnliche Fälle in Europa haben, in den USA hingegen sieht die Rechtslage anders aus, dort wurde ein Cheat-Anbieter im Fall Destiny 2 zu 63.000 US-Dollar Schadensersatz verurteilt.
