Apple vs. Epic: Gericht erlaubt Gebühren außerhalb des App Stores
Im jahrelangen Streit zwischen Apple und Epic Games hat ein US-Berufungsgericht eine differenzierte Entscheidung getroffen, die beiden Seiten Argumente liefert. Apple darf grundsätzlich auch dann eine Provision verlangen, wenn Käufe außerhalb des App Stores abgewickelt werden, doch ein pauschales oder unbegrenztes Gebührenmodell ist damit nicht gedeckt.
Auslöser war eine Anordnung aus dem Frühjahr, mit der Apple wegen der Umgehung früherer Vorgaben gerügt wurde. Zwar hatte der Konzern Entwicklern erlaubt, auf externe Bezahlwege zu verlinken, koppelte diese Freiheit jedoch an eine fast ebenso hohe Provision wie im eigenen App Store. Das Berufungsgericht stellte nun klar, dass Apple zwar an externen Transaktionen beteiligt werden darf, die Höhe der Gebühr aber angemessen und begründbar sein muss.
Damit bleibt der Kern des ursprünglichen Urteils bestehen, denn Entwickler sollen echte Alternativen erhalten und nicht nur formal, sondern auch wirtschaftlich von neuen Zahlungswegen profitieren. Für Apple bedeutet das jedoch einen Teilerfolg mit Einschränkungen.
