eBay: Käufer blockieren und sperren – so geht’s

Verkäufer haben es auf dem digitalen eBay-Marktplatz oftmals nicht leicht, schließlich gibt es etliche Käufer die die Nutzungsbedingungen der Plattform alles andere als ernst nehmen. So kann es durchaus vorkommen, dass sich in schöner Regelmäßigkeit manche Käufer von einem bereits erfolgten Kaufvertrag herausreden möchten oder gar abgegebene Gebote aus fadenscheinigen Gründen zurückziehen.

Um diesem Verhalten einen Riegel vorzuschieben, bietet es sich an solche Problemkunden ganz einfach auf eBay zu blockieren. Dafür bietet die Onlineplattform ein extra Formular an in dem die Nutzernamen bzw. eMail-Adressen potentieller Nichtkäufer eingetragen werden können. eBay erlaubt euch dadurch bis zu 5000 Mitglieder für den Kauf jeglicher eurer Artikel auszuschließen und so zukünftige Problemfälle zu minimieren.

eBay Käufer sperren

Um einen Käufer für eure eBay-Angebote auszuschließen müsst ihr euch lediglich in eurem eBay-Account anmelden und dann anschließend auf die Unterseite https://www.ebay.de/bmgt/BuyerBlock navigieren.

Dort angekommen findet ihr dann ein simples Webformular vor, in diesem könnt ihr den eBay-Nutzernamen eines Problemkäufers eintragen oder alternativ auch dessen eMail Adresse hinterlegen.

Danach müsst ihr den Vorgang lediglich mit dem „Senden“ Button bestätigen. Der jeweilige Nutzer kann dann weder einen Sofort-Kauf bei euch durchführen noch ein Gebot für eure gelisteten eBay-Angebote abgeben.

eBay Käufer entsperren

Falls ihr dennoch mal gesperrte Käufer wieder freigeben möchtet, so könnt ihr ebenfalls unter der Webseite https://www.ebay.de/bmgt/BuyerBlock den jeweiligen Nutzernamen (bzw. die eMail Adresse) wieder entfernen und diesen Vorgang erneut durch den Button „Senden“ bestätigen.

eBay empfiehlt allgemeine Käufer-Sperrungen nach etwa einem Jahr aufzuheben. Offenbar hofft die Plattform, dass sich entsprechende Problemkunden nach dieser Zeit wieder beruhigt haben und sich ordentlich gegenüber den Verkäufern verhalten. Natürlich dürft ihr selbst entscheiden ob ihr ebenfalls dieser Ansicht seid und den Bann alternativ auch weiterhin bestehen lassen.




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(Bild: eBay)
Datum:
05.07.2022, 04:58 Uhr
Autor:
Stefan Kröll
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