EU: Hersteller müssen sieben Jahre Ersatzteile vorhalten

Die EU-Staaten haben sich auf eine neue Öko-Richtlinie für Elektroprodukte wie Smartphones und Tablets geeinigt. Demnach müssen Hersteller zukünftig bestimmte Ersatzteile für sieben Jahre nach Kaufdatum zur Verfügung stellen. Unter diese Richtlinie fallen typische Verschleißteile wie Akku’s oder Displays.

Neben der Ersatzteilbereitstellung müssen die Hersteller künftig auch wichtige Softwareupdates für bis zu 5 Jahren zur Verfügung stellen – dadurch soll ebenfalls die Nutzungsdauer verlängert werden und unnötiger Müll vermieden werden. Größere Hersteller wie Microsoft oder Apple setzen das neue EU-Recht bereits zum Teil um und bieten bereits seit geraumer Zeit die Möglichkeit an Ersatzteile für Smartphones und Notebooks offiziell zu erwerben.

Da die Preisgestaltung der Ersatzteile weiterhin beim Hersteller liegt, dürfte es allerdings fraglich sein ob das neue EU-Recht tatsächlich die Nutzungsdauer eines Produkts verlängern wird. So sind die Ersatzteilpreise bei Apple meist so dermaßen hoch, dass sich eine Reparatur – abseits vom relativ günstig erhältlichen Ersatzakku – nur teilweise lohnen dürfte.



Logo der EU-Kommission. (Bild: ec.europa.eu)
Datum:
26.11.2022, 00:56 Uhr
Autor:
Stefan Kröll
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